Synode wählt Dekanin in evangelisches Leitungsamt
Sabine Bertram-Schäfer ist neue Pröpstin für Nord-Nassau
(Offenbach/ekhn) – Sabine Bertram-Schäfer ist die neue Pröpstin für den Bereich Nord-Nassau. Die hessen-nassauische Kirchensynode wählte die 53 Jahre alte Dekanin des Dekanats Büdinger Land in das evangelische Leitungsamt. Sie erhielt 75 von abgegebenen gültigen 129 Stimmen. Ab dem kommenden Jahr ist sie die geistliche Leitungsperson in der mittelhessischen Region um Herborn für rund 200.000 Kirchenmitglieder in169 Gemeinden. Ihre Aufgabe ist mit der einer „Regionalbischöfin“ in anderen evangelischen Kirchen vergleichbar. Bertram-Schäfer tritt die Nachfolge von Annegret Puttkammer an, die zum Jahresende Direktorin des Neukirchener Erziehungsverein in Neukirchen-Vluyn bei Duisburg wird.
Kirche: Resonanzfähig, diakonisch, öffentlich
In ihrer Bewerbungsrede sprach sich Bertram-Schäfer für eine „resonanzfähige Kirche“ aus. Es sei dabei vor allem in den anstehenden Reformprozessen wichtig, „genau wahrzunehmen, zu schauen und zu hören“. Zugleich müssten auch diakonische Aufgaben in den Blick genommen werden. In ihrer diakonischen Arbeit zeige „sich die Kirche Jesu Christi in ihrer ganzen Vielfalt“. Ihrer Ansicht nach bleibt auch das öffentliche Wirken der Kirche von zentraler Bedeutung. Bertram-Schäfer: „Kirche steht nicht allein für sich. Sie ist immer Kirche, die sich auf die Welt und die Menschen bezieht.“
Zur Person: Sabine Bertram-Schäfer
Sabine Bertram-Schäfer wurde 1966 in Seefeld in der Nähe von München geboren und wuchs im Westerwald auf. Sie studierte evangelische Theologie in Mainz, und Marburg. Ihr Vikariat, die Ausbildung zur Pfarrerin, absolvierte sie in Usingen. Ihre erste Pfarrstelle übernahm sie 1997 in Dauernheim bei Nidda. Drei Jahre später wurde sie zur stellvertretenden Dekanin des Dekanats Nidda gewählt und 2005 zur Dekanin des Dekanats Büdingen. Seit 2016 ist sie Dekanin des heutigen Dekanats Büdinger Land. Die Pfarrerin ist stellvertretende Vorsitzende im Vorstand der hessen-nassauischen Dekaninnen und Dekane. Bertram-Schäfer war von 1998 bis 2013 Synodalin der hessen-nassauischen Kirchensynode und Mitglied in zahlreichen Fachausschüssen. Sie engagierte sich darüber hinaus unter anderem in der Weiterentwicklung des Pfarrbildes und ist seit zehn Jahren an der Auswahl von Pfarramtskandidatinnen beteiligt. Daneben vertrat sie die EKHN auf Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland etwa bei Konsultationen zur Rolle der Landpastorinnen und Landpastoren.
Zur Propstei Nord-Nassau
Die Nachfolgerinnen von Annegret Puttkammer werden ihre Aufgabe Anfang 2021 antreten. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Pröpstin für Nord-Nassau ist als geistliche Leitungsperson in der mittelhessischen Region von Herborn aus für rund 200.000 Gemeindeglieder in 169 Gemeinden mit rund 180 Pfarrerinnen und Pfarrern zuständig. Die Propstei umfasst Gebiete um Biedenkopf, Herborn, Westerburg und Limburg. Damit gehören Regionen in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie ein kleiner Teil von Nordrhein-Westfalen zum Verantwortungsbereich. Die Pröpstin, deren Funktion mit der einer „Regionalbischöfin“ in anderen Kirchen vergleichbar ist, ist auch Mitglied in der Kirchenleitung der EKHN sowie Vorgesetzte der Dekaninnen und Dekane.
Hintergrund: Verfahren zur Propstwahl
Das Verfahren der Propstwahl ist in Artikel 56 der Kirchenordnung genau geregelt. Entsprechend den Vorgaben wurde die Stelle im Amtsblatt der EKHN zunächst ausgeschrieben und dazu aufgerufen, mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten zu nennen. Dazu kann jedes Kirchenmitglied Vorschläge an den Kirchensynodalvorstand einreichen. Die Benannten konnten dann anhand einer schriftlichen Bewerbung ihr Interesse bekunden. Aus dem Bewerbendenkreis erstellt der Kirchensynodalvorstand einen Wahlvorschlag, der mindestens zwei Personen umfassen soll. Zu dem daraufhin zustande gekommenen Wahlvorschlag werden der Pfarrerausschuss und die zuständige Propsteiversammlung gehört, die sich aus den Dekanen und Dekaninnen sowie den Dekanatssynodalvorsitzenden der Propstei zusammensetzt. Auch auf der Wahl-Synode selbst können noch Vorschläge zu Wahl unterbreitet werden, wenn 20 Prozent der Delegierten eine zusätzliche Kandidatur befürworten. Dann muss die Wahl allerdings verschoben werden. Die Amtszeit für Pröpste und Pröpstinnen beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Foto und Bericht: Gert Holle